Kategorien
Privatkunden Geschäftskunden
Straßenverkehr an Fasching: Das müssen Sie wissen!

Fasching, Alkohol & Straßenverkehr:

Das müssen Sie jetzt wissen!

Fasching ist die Zeit des Feierns, der bunten Kostüme und ausgelassenen Stimmung. Doch während auf den Straßen und Plätzen das närrische Treiben tobt, gelten im Straßenverkehr nach wie vor klare Regeln. Wer sich unvorsichtig verhält, kann schnell in unangenehme Situationen geraten. Damit Sie sicher durch die Faschingszeit kommen, haben wir die wichtigsten Punkte rund um Alkohol, Verkleidungen und Verkehrsregelungen für Sie zusammengefasst.

Faschingszeit? Das müssen Autofahrer jetzt wissen!
Auf dieser Seite finden Sie folgende Infos zum Thema Auto fahren an Fasching

Alkohol am Steuer? Das sagt das Gesetz!

Viele Faschingsfreunde lassen es bei ausgelassenen Feiern ordentlich krachen – doch wer anschließend ins Auto steigt, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch schwere Unfälle. Schon geringe Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, und die gesetzlichen Promillegrenzen sind klar definiert:

  • Bereits ab 0,3 Promille kann es bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall strafrechtliche Konsequenzen geben.
  • Ab 0,5 Promille drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
  • Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit mit drastischen Folgen wie Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafe. Evtl. MPU.
  • Ab 1,6 Promille: Siehe 1,1 Promille, jedoch mit verpflichtender MPU.

Besonders heikel: Wer am Vorabend viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen noch Restalkohol im Blut haben, der die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränkt. Außerdem: Ist man unter 21 Jahre alt bzw. Fahranfänger, gilt die 0,0 Promille-Grenze!

Auto fahren an Fasching? Das sagt das Gesetz!

Sind Fahrrad oder E-Scooter geeignete Alternativen?

Der Gedanke liegt nahe: Wer nicht mehr Auto fahren darf, steigt einfach auf das Fahrrad oder einen E-Scooter um. Doch auch hier gelten strikte Vorschriften. Bei E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Wer mit mehr als 0,5 Promille auf einem E-Scooter erwischt wird, muss mit denselben Konsequenzen rechnen wie ein Autofahrer. Bei Fahrrädern liegt die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille – doch schon ab 0,3 Promille kann es Probleme geben, wenn Fahrfehler oder ein Unfall passieren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, verzichtet besser komplett auf das Fahren nach dem Konsum alkoholischer Getränke.

Alkohol im Straßenverkehr: Drei Dinge, die Sie wissen sollten

Verkleidet am Steuer: Was ist erlaubt?

Kreative Kostüme gehören zur Faschingszeit dazu – doch im Auto kann eine zu aufwendige Verkleidung schnell zum Risiko werden. Besonders problematisch sind Masken, Perücken oder voluminöse Kostüme, die Sicht, Bewegungsfreiheit oder Gehör einschränken. Das kann zu einem Bußgeld führen. Das Tragen einer Maske, die die Identifikation verhindert, ist zudem gemäß §23 Abs. 4 StVO untersagt und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60€ geahndet. Auch sperrige oder unpraktische Verkleidungen können gefährlich sein, da sie im Ernstfall das Fahren erschweren oder sich in Bedienelementen verfangen können.

Faschingsumzüge: Warum eine gute Planung wichtig ist

Große Faschingsumzüge bringen vielerorts geänderte Verkehrsführungen, Halteverbote und Straßensperrungen mit sich. Wer sein Auto falsch parkt, riskiert ein Abschleppen oder hohe Bußgelder. Um stressfrei durch die Faschingstage zu kommen, lohnt es sich, sich rechtzeitig über Umleitungen und alternative Parkmöglichkeiten zu informieren. Besonders in Innenstädten kann es sinnvoll sein, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, um lange Staus oder Parkplatzprobleme zu vermeiden.

5 Tipps für eine sichere Fahrt durch die Faschingszeit

Wer auch während der närrischen Tage mobil bleiben möchte, sollte einige Grundregeln beachten. Hier ein kleiner Überblick:

Häufig gestellte Fragen zum Thema Straßenverkehr an Fasching

Laut § 23 Abs. 4 StVO darf das Gesicht während der Fahrt nicht so verdeckt sein, dass eine Identifikation unmöglich wird. Ein Verstoß zieht ein Bußgeld von 60 € nach sich. Zudem kann eine Maske, die die Sicht einschränkt, im Falle eines Unfalls zu Kürzungen bei der Versicherungsleistung führen.

Da eine Augenklappe das Sichtfeld erheblich beeinträchtigen kann, kann dies als Verstoß gegen die Sicht- und Gehörpflicht (§ 23 Abs. 1 StVO) gewertet werden. In der Regel wird ein Verwarnungsgeld von 10 € fällig. Sollte es zu einem Unfall kommen, könnten strengere Sanktionen und Leistungseinschränkungen durch die Versicherung folgen.

Kann der Fahrer aufgrund einer Verkleidung nicht eindeutig identifiziert werden, kann die zuständige Behörde den Fahrzeughalter zur Angabe des Fahrers auffordern. Falls dies nicht möglich ist, kann die Anordnung eines Fahrtenbuchs gemäß § 31a StVZO erfolgen.

Bereits ab 0,3 Promille kann es zu Strafen kommen, wenn Fahrfehler oder ein Unfall passieren. Ab 0,5 Promille drohen 500 € Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist, gilt als absolut fahruntüchtig und muss mit einer hohen Geldstrafe, mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und möglicherweise einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen, in schweren Fällen können sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Ab 1,6 Promille ist die MPU verpflichtend.

SIE BENÖTIGEN HILFE?

Unser Service-Center hilft Ihnen gerne weiter!

Werden Sie Teil der Ehrhardt Familie!
Vielseitige Karrieremöglichkeiten
Familiäre Arbeitsatmosphäre
Berufe mit Perspektive!
Fragen zur Bewerbung?
BITTE WÄHLEN SIE IHRE FILIALE
Ihr ausgewählter Standort
Aus der Region, für die Region.
28 Mal. Seit 1946.