Kfz-Schein NEU / Zulassungsbescheinigung Teil 1

Seit Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere nach EU-Norm. Wenn Sie ein neues Fahrzeug anmelden oder ein gebrauchtes umschreiben lassen, erhalten Sie die neuen EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere. Statt Kfz-Brief und -Schein gibt es jetzt die sogenannte "zweiteilige Zulassungsbescheinigung".

Teil 1 entspricht dem bisherigen Kfz-Schein, Teil zwei ersetzt den Brief.

Ein Grund für die neuen Papiere ist ihre Fälschungssicherheit mit Wasserzeichen, Mikroschriften und fluoreszierenden Fasern.
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Kfz-Schein ALT

Hier sehen Sie ein Muster des alten Kfz-Scheins:

Rot eingekreist können Sie die Reifengröße(n) (in den Zeilen 20-23) finden, die Ihr Kfz fahren darf.

Gelb gekennzeichnet stehen zusätzliche Reifengrößen sowie ggf. Bezeichnungen Ihrer Felgen für die entsprechenden Reifen. Blau eingekreist sind die sogenannten Schlüsselnummern Ihres PKWs. Diese ergänzen die Fahrzeugbezeichnungen der Zeilen 1 bis 3.
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